IKARUS SECURITY SOFTWARE GMBH
Lizenz- und Wartungsvertrag
Lesen Sie bitte diese Vereinbarung sorgfältig durch! Mit Installierung der gelieferten Software anerkennen Sie die untenstehenden Lizenzbedingungen. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, brechen Sie den Installationsvorgang ab und nehmen Sie von der weiteren Verwendung der gelieferten Software Abstand. Eine Verletzung dieser Lizenzbedingungen kann eine Urheberrechtsverletzung sein, die zivil- und strafrechtlich verfolgt wird.
1. Lizenz:
1.1.
Lizenzgeber ist die IKARUS Security Software GmbH. Gegenstand dieses Lizenzvertrages ist die Einräumung einer nicht übertragbaren und nicht ausschließlichen Nutzungsbewilligung für die auf den Datenträgern aufgezeichneten oder zum Download bereitgestellten Computerprogramme samt Programmbeschreibung, Bedienungsanleitung und Dokumentation an Sie, den Lizenznehmer. Der Einfachheit halber nennen wir das gesamte Paket im weiteren „Software“.
1.2.
Die Bestimmungen dieser Vereinbarung gelten auch für zukünftig ausgefolgte Updates für die Software. Mit Zustandekommen dieses Lizenzvertrages vereinbaren Sie somit auch einen Wartungsvertrag, durch den Sie regelmäßige Updates der gelieferten Software erhalten.
2. Umfang der Lizenz:
2.1.
Die Software darf nur für die Dauer dieses Vertrages und auf der maximalen Anzahl der lizenzierten Computersysteme, Android®-Smartphones oder –Tablets benützt werden. Eine gleichzeitige Übertragung der Software auf andere Rechner, Android®-Smartphones oder –Tablets ist unzulässig. Insbesondere ist es unzulässig, die für einen Einzelplatz oder für Mehrplätze lizensierte Software Dritten in irgendeiner Weise zugänglich zu machen und/oder entgeltlich oder unentgeltlich zur (Be-)Nutzung direkt oder indirekt zur Verfügung zu stellen. Im Besonderen ist auch jede Nutzung der Software auf Servern unzulässig, sofern dies zur Überprüfung auf Viren etc. des Datenverkehrs von Dritten, seien es auch Vertragspartner des Lizenznehmers (z.B. Access-Kunden, Mailbox-Kunden), dient. Eine Benutzung der Software für diese Zwecke bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung mit der Lizenzgeberin. Soweit in diesem Lizenz- und Wartungsvertrag von Computersystemen und PCs die Rede ist, gelten die Bestimmungen sinngemäß auch für die Verwendung der Software in sonstigen Recheneinheiten wie beispielsweise Mobiltelefonen, Android®-Smartphones oder –Tablets.
2.2.
Dem Lizenznehmer werden keine Vervielfältigungs- und Bearbeitungsrechte an der Software eingeräumt, die über die gesetzlich zwingend vorgesehenen Vervielfältigungs- und Bearbeitungsrechte hinausgehen.
Die Software darf ohne Einwilligung von IKARUS nicht modifiziert, adaptiert, übersetzt, verkauft oder Dritten auf sonstige Weise unentgeltlich oder gegen Bezahlung zum Gebrauch überlassen werden, soweit dies nicht nach dieser Vereinbarung oder zwingenden gesetzlichen Vorschriften gestattet ist.
3. Gewährleistung:
3.1.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
3.2.
Sie nehmen zustimmend zur Kenntnis, dass nach dem derzeitigen Stand der Technik keine Entwicklung von fehlerfreier Software möglich ist. Dies gilt in besonderem Maße für das Gebiet der Virenbekämpfung, wo ständig neue Viren, Trojaner, Würmer und vergleichbare Programme entstehen, die zum Teil speziell zur Umgehung von Virenschutzprogrammen spezialisiert werde. IKARUS schuldet daher nicht, dass die Software allen Ihren Anforderungen entsprechen, noch dass die in der Software enthaltenen Funktionen ununterbrochen und fehlerfrei in allen von Ihnen gewünschten Kombinationen mit beliebigen Daten, Programmen, mobilen Applikationen und EDV-Systemen eingesetzt werden kann, noch dass durch die Korrektur von Softwarefehlern das Auftreten anderer Softwarefehler ausgeschlossen wird. Auch für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, Transportschäden, Betriebssystemfehler, geänderte Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter oder Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger zurückzuführen sind hat IKARUS nicht einzustehen.
3.3.
Die Gewährleistung erlischt, wenn ohne unsere Einwilligung Sie selbst oder ein Dritter an der Software Änderungen oder Instandsetzungen vornimmt. Wir können auch Aufwendungen in diesem Zusammenhang nicht anerkennen. Für Software, die geändert, erweitert oder beschädigt, oder die unter anderen als den vertraglich vereinbarten Nutzungsbedingungen eingesetzt wurde, übernehmen wir keinerlei Gewähr, es sei denn, dass die Änderung, Erweiterung oder Beschädigung für den Mangel nicht ursächlich war.
3.4.
Allfällige Mängel der Software sind uns von Unternehmern längstens binnen acht Tagen – bei Verbrauchern jedoch innerhalb der gesetzlichen Fristen – nach Erkennbarkeit mitzuteilen, andernfalls erlischt die Gewährleistung. Unternehmer sind verpflichtet, Mängel schriftlich mitzuteilen, andernfalls die Gewährleistung erlischt. Die Gewährleistungsfrist beträgt einvernehmlich für Verbraucher zwei Jahre, ansonsten sechs Monate.
4. Schadenersatzansprüche:
4.1.
Für Schadenersatzansprüche von Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Verbraucher im Sinne dieser Bestimmung ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
4.2.
Schadenersatzansprüche von Unternehmern gegen IKARUS sind ausgeschlossen, soweit nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit gesetzlich zwingend die Haftung eintritt. Der Haftungsausschluss bezieht sich insbesondere auch auf Schäden durch Viren oder vergleichbare Programme, da eine absolut wirksame Virenbekämpfung nach dem heutigen Stand der Technik unmöglich ist. Die Haftung für Folgeschäden einschließlich des Gewinn-Einganges und für mittelbare Schäden ist jedenfalls ausgeschlossen. Weiters ist jede Haftung von uns für Schäden, die durch unberechtigte Eingriffe Dritter entstehen, ebenso ausgeschlossen, wie die Haftung für mangelhafte Bedienung oder Installation.
4.3.
Es wird Ihnen ausdrücklich empfohlen, regelmäßig Sicherungskopien von den auf Ihren Computern, Android®-Smartphones oder –Tablets befindlichen Daten anzufertigen. Sofern Sie dieser Schadensminderungspflicht nicht nachkommen, haften wir nicht für infolge dieses Verstoßes entstandene Schäden.
5. Beginn und Dauer des Lizenzvertrages:
5.1.
Dieser Vertrag kommt mit Willensübereinstimmung zwischen Ihnen und uns, spätestens aber durch die von Ihnen vorgenommene tatsächliche Installation dieser Software auf einem PC, Android®-Smartphone oder –Tablet zu Stande.
5.2.
Während der Vertragslaufzeit werden wir die Ihnen gelieferte Software ständig verbessern, warten und auf den neuesten Stand bringen. Insbesondere werden wir dafür sorgen, dass die Software auch ihr bisher unbekannte Viren udgl. erkennt. Außerdem steht Ihnen unsere Virendatenbank für online Updates zur Verfügung. Sollte es aufgrund der technischen Entwicklungen erforderlich sein, das bestehende Lizenzprodukt komplett auszuwechseln, übermitteln wir Ihnen die erforderliche Software zur Neuinstallation oder stellen diese zum Download bereit. Unser Supportcenter steht Ihnen in diesen Fällen zur Verfügung.
5.3.
Für die eingeräumte Lizenz sowie das aufgrund der Wartungsvereinbarung regelmäßig durchgeführte Update wird ein Entgelt vereinbart
5.4.
Dieser Vertrag läuft für die ursprünglich zwischen Ihnen und uns gemäß gesonderter Vereinbarung (siehe Rechnung) vereinbarte Mindestlaufzeit. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der vereinbarten Lizenzdauer jeweils wieder um diese Lizenzdauer, sofern er nicht vor Vertragsablauf oder innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung für den neuen Lizenzzeitraum schriftlich gekündigt wird. Verbraucher werden von IKARUS bei Erhalt der Rechnung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich der Vertrag um die jeweils ursprünglich vereinbarte Vertragsdauer verlängert, falls er vom Verbraucher nicht ausdrücklich gekündigt wird.
Mit Ablauf des Vertragsverhältnisses ist die weitere Nutzung der Software unzulässig. Sie sind in diesem Falle verpflichtet das Original samt allen Kopien und Unterlagen zu vernichten. Eine weitere Nutzung der Software über den Vertragsbeendigungstag hinaus stellt eine Urheberrechtsverletzung da.
6. Qualitätssicherung
Sie können ab sofort an unserem Programm zur Signatur-Qualitätssicherung teilnehmen. Sie übermitteln IKARUS statistische Informationen zur Verbesserung der Virenerkennung auf Ihrem System. Dabei können auch infizierte Dateien von Ihrem System an IKARUS für eine Analyse übermittelt werden. Wenn Sie nicht an der Signatur-Qualitätssicherung teilnehmen wollen, so können Sie die Teilnahme in den Einstellungen deaktivieren. Bitte beachten Sie: im Zuge dieser Maßnahme werden von IKARUS keine personenbezogenen Daten verarbeitet.
7. Schlussbestimmungen:
7.1.
Auf diese Vereinbarung ist österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung und anlässlich ihrer Beendigung ist das zuständige Gericht für Handelssachen in Wien, sind Sie aber Verbraucher, Ihr allgemeiner Gerichtsstand. Wenn Sie mit den Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung nicht einverstanden sind, kommt ein Vertrag zwischen uns nicht zustande und dürfen Sie die Software weder installieren noch in Betrieb nehmen. Führen Sie dennoch eine Installation und/oder Inbetriebnahme durch, so erklären Sie damit Ihr Einverständnis mit den Lizenzbedingungen. Wollen Sie diesen Vertrag kündigen, so ersuchen wir Sie um Kontaktaufnahme.